Gesellschaft Sozialpädagogische Familienhilfe

Angebote

SPFH ist eine aufsuchende Hilfe und findet überwiegend im häuslichen Umfeld der Familien statt. SPFH unterstützt Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten & Krisen, sowie bei dem Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Wir geben Hilfe zur Selbsthilfe und arbeiten ressourcenorientiert. Diese Hilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und beinhaltet eine intensive Betreuung und Begleitung durch anerkannte Fachkräfte.

Methoden:
Wir stärken die Kompetenz und Eigenverantwortung der Familie

  • beraten Eltern bei Erziehungsproblemen, Paarproblemen, Trennung, Scheidung und persönlichen Schwierigkeiten
  • beteiligen Eltern an allen sie betreffenden Entscheidungen
  • beraten bei erzieherische Fragen
  • erarbeiten eine auf die Familie zugeschnittene Tagesstruktur
  • binden die Familie in eine aktive Freizeitgestaltung und sozialräumige Angebote ein
  • vermitteln Kontakte mit Schulen, Behörden, Ämtern und Institutionen
  • unterstützen und begleiten bei Antragstellung, in sozialrechtlichen Angelegenheiten und im Umgang mit Behörden und Wohnungsbaugesellschaften

Zugang und Rechtliche Grundlage:
Hilfe zur Erziehung nach § 27/31 SGB VIII wird vom Jugendamt verfügt und finanziert.

Zeitlicher Rahmen:
Dieses Angebot orientiert sich am Bedarf der Familie, ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und beinhaltet eine intensive Betreuung und Begleitung durch anerkannte Fachkräfte.

Clearing dient zur Klärung des Hilfebedarfes in Familien oder familienähnlichen Konstellationen mit Kindern und Jugendlichen, in denen für das Jugendamt weitgehend Unklarheit zu den Problemlagen besteht. Das Ziel des Clearing ist, eine auf die Familie zugeschnittene Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt.

Methoden:

Wir bieten eine umfassende Anamnese, bei der verschiedene diagnostische Mittel zum Tragen kommen.
Folgende Methoden werden angewandt: Einzelfalldiagnose, Problemanalyse, Ressourcenanalyse, Biographiearbeit, Familiensystemanalyse, Genogrammarbeit, Netzwerkanalyse, Verhaltensbeobachtungen und Befragung Dritter.
Der Stundenumfang und die Dauer des Clearings werden mit dem Auftraggeber vereinbart.

Zugang & zeitl. Rahmen:

Das Jugendamt verfügt Clearing meistens über einen kurzen Zeitabschnitt, um eine für die Familie geeignete Hilfe daran anzuschließen.

In folgenden Bereichen können wir Sie individuell und kompetent psychologisch beraten:

  • Einzelberatung bei Ängsten, inneren Konflikten, Lebenskrisen, Kontaktstörungen und unbewältigten Erlebnissen aus der Vergangenheit
  • Paarberatung bei Beziehungsproblemen, Entfremdung der Partner oder Trennungsabsichten
  • Familientherapie mit allen Familienmitgliedern oder Teilen der Familie, wenn Familienmitglieder Probleme haben, die die ganze Familie belasten, bei Erziehungsschwierigkeiten und bei Familien, die zerbrechen oder sich neu finden.

Methoden:

Tiefenpsychologische Einzel -oder Paarberatung, Systemische Familientherapie, Gesprächspsychotherapie, Verhaltenstherapie, körperorientierte Verfahren und Supervision

Zugang:

Selbstzahler, im Einzelfall Abrechnung durch Private Krankenkassen. Dieses ist keine Leistung des Jugendamtes

Zeitlicher Rahmen:

Der zeitliche Rahmen wird zwischen Klient und Therapeuten abgestimmt.

Wir führen ambulante Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes bei Kindern und Jugendlichen durch.

Dies geschieht in Form von Einzel- und Gruppenpsychotherapie.

Methoden:

  • Gespräch- / Verhaltenstherapie
  • Arbeit mit Verstärkern (Lerntheorie)
  • Modelllernen
  • Selbstinstruktionsmethoden
  • Problemlösetraining
  • Konfrontation und Reaktionsverhinderung
  • Rollenspiel und Entspannungsverfahren
  • Soziales Kompetenztraining

Zugang:

Krankenkassenleistungen (Privat- und Gesetzliche Kassen) sowie Selbstzahler.

Zeitlicher Rahmen:

Resultiert aus der Indikation bzw. dem Störungsbild und wird als Kurzzeittherapie (max. 2x 15 Stunden) oder Langzeittherapie (bis zu 75 Stunden) bei den Kassen beantragt und bedarf der Bewilligung durch diese.

Trennung und Scheidung stellen für die gesamte Familie eine große Veränderung der bisherigen Lebensweise dar.

Wir bieten den Eltern die Möglichkeit, die Kinder beim Kontakt mit dem getrenntlebenden Elternteil zu begleiten. Dies geschieht häufig bei Eltern, die sich in einer konflikthaften Trennung befinden und dadurch ihre Elternrolle den Kindern gegenüber zeitweilig nicht mehr wahrnehmen können. Besonders wenn das Paar zerstritten ist oder der betreuende Elternteil Sorge hat, sein Kind mit dem Ex-Partner alleine zu lassen, kann ein begleiteter Umgang sehr hilfreich sein.

Für uns steht das Wohl des Kindes mit seinen Bedürfnissen und seiner Befindlichkeit im Vordergrund. Im Konflikt der Eltern verhalten wir uns unparteiisch.

Wir lenken den Blick der Eltern auf das Wohl der Kinder.

Die Umgangsbegleitung gliedert sich in 3 Phasen:
1. Vorbereitung in Form von Abklärung der Modalitäten mit Eltern und Auftraggeber
2. Durchführung in Form von Begleitung des / der Kinder und Fachgesprächen
3. Abschluss mit Blick auf eigenverantwortlichen Umgang

 

Bei Trennungs- und Scheidungsberatung ohne begleiteten Umgang steht deutlich der um Hilfe ersuchende Elternteil im Fokus unserer Arbeit. Auf Wunsch des Hilfesuchenden arbeiten wir auch mit der Familie.

 

Methode:

Stabilisierung und Klärung durch Gespräche sowie Mediationsverfahren.

Zugang:

Selbstzahler, bei strittigen Sorgerechtsverfahren ist ggf. Unterstützung durch das Jugendamt möglich.

Zeitlicher Rahmen:

Individuelle Absprache mit der Familie oder dem Jugendamt.

Erziehungsberatung bieten wir als Bestandteil einer sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 27/ 31 SGB XII oder als Erziehungsberatung nach § 27/ 28 SGB XII an.

Mit einem systemisch-integrativen Verständnis von Familiendynamiken beraten wir hilfesuchende Eltern bei Schwierigkeiten in der Erziehung ihrer Kinder. Dabei erarbeiten wir mit den Eltern konstruktive und familientaugliche Lösungen.

Wir unterstützen Eltern bei der Erziehung und Stärken ihre Erziehungskompetenz, damit sie ihre Alltagsprobleme, Konflikte und Krisen aus eigener Kraft meistern können. Auch in diesem Rahmen kann eine Trennungs- und Scheidungsberatung in Anspruch genommen werden.

Methoden:

Mit beraterischen, therapeutischen, mediativen und wertschätzenden konfrontativen Elementen, schaffen wir uns lösungs- und zielorientiert die konstruktiven Stärken der Familie zu aktivieren. Dies gelingt besonders mit Methoden der systemischen- integrativen Familientherapie, die die Veränderungspotenziale der einzelnen Familienmitglieder anregen. Der systemische Ansatz unterstützt die Lösung der Familienschwierigkeiten unter Berücksichtigung des Beziehungsnetzes unter individuellen Lebensgeschichten.

Zugang:

Erziehungsberatung im Rahmen der Familienhilfe wird nach §27/28 oder 27/31 SGB VIII verfügt.

Zeitlicher Rahmen:

Der zeitliche Rahmen geschieht in Absprache mit dem Jugendamt.

Diese Hilfe ist eine ambulante Maßnahme. Sie richtet sich an Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und von einer psychischen Erkrankung bedroht sind oder aufgrund bestehender Einschränkungen Unterstützung benötigen.
Dazu gehören für uns auch Menschen mit Suchterkrankungen.

Voraussetzung:

  • leben im eigenen Haushalt
  • Fachärztliche Diagnostik einer psychischen Erkrankung oder Sucht
  • Bedrohung von einer psychischen Erkrankung

Unser Angebot:
persönliche Bezugsbetreuung und sozialpsychiatrische Beratung

Finanzierung § 53/ 54 SGB XII, wird vom Amt für Eingliederungshilfe überprüft.

Aufgrund unserer langjährigen und vielfältigen Erfahrungen, bieten wir ebenfalls Supervision für Mitarbeiter des Jugendamtes / ASD und Mitarbeitern von Trägern der Familienhilfe an.
Bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten bestehen für die Mitarbeiter häufig hohe psychische und physische Belastungen.
Wir schaffen eine Entlastung in Form von Beratung, Unterstützung, Reflexion und Strukturierung zur Analyse von Lösungen und Klärung von Konflikten.

Eine Familie spielt mit einem Hund